Nutzung nur zum Gemüseanbau

Der Krautgarten ist nach Flächennutzungsplan und Pachtvertrag “nur” ein Acker. Jede andere Nutzung kann das Ende des Pachtvertrages bedeuten.

  • Befahren Sie mit dem Auto keine Feldwege.
  • Vermeiden Sie es mit dem Auto zu kommen. Wenn, dann parken Sie nur am Ende der Gräfelfingerstraße. (Es ist seit 2013 nicht mehr gestattet, den Feldweg zum Krautgarten mit dem Auto zu befahren!)
  • Stellen Sie nichts auf Ihre Parzellen. Also insbesondere
    • keine Spielgeräte, Tische etc.
    • keinen schattigen Unterstand. Bei Regenschauern und sengender Hitze bleiben nur die Gartenhäuschen als wenig geeignetes Refugium. Sie können sich aber einen Strandschirm mitbringen und so im Schatten jäten. Auf der Blumenparzelle am Eingang können wir Schirme aufstellen.
    • keine Foliengewächshäuser oder Tomatenhäuschen.
    • Stühle werden auf der Parzelle gedultet.
  • Grillen Sie nicht am Krautgarten (denn das Gelände ist nicht als Areal zur Freizeitgestaltung zugelassen)! Für das Sommerfest wird jeweils eine Sondergenehmigung eingeholt
  • Hunde dürfen nur bis zum Sitzplatz in der Blumenparzelle (angeleint und begleitet). Auf den Parzellen sind sie nicht zugelassen. (Hunde machen nun mal Häufchen zwischen den Kartoffeln, markieren Mangoldpflanzen und zertreten Margeriten beim Rumtollen.)

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